APEX RACEWIRE Redaktion
McLaren erklärt „doppelte Absicht“ hinter Monaco-FIA-Einspruch
Teamchef Andrea Stella schildert die Beweggründe für die Anhörung des Internationalen Berufungsgerichts der FIA.
Von Sanne Vermeer - 2026-08-25T14:18:50.000Z - 2 Min. Lesezeit
Das Formel-1-Team von McLaren hat seine Beweggründe dargelegt, sich Red Bull bei einem Einspruch gegen den umstrittenen Ausgang des Großen Preises von Monaco im Juni anzuschließen. Am Dienstag steht die planmäßige Verhandlung des Falles durch das Internationale Berufungsgericht in Paris an, womit ein Rennen wieder in den Fokus rückt, das von weitreichenden Nachwirkungen geprägt war.
Die Kontroverse entbrannte, nachdem mehrere Fahrer beim Rennwochenende in Monaco Zeitstrafen wegen zu schnellen Fahrens in der Boxengasse erhalten hatten. Nachträgliche Beweise ergaben, dass das zur Überprüfung dieser Verstöße verwendete Messgerät um 77 Zentimeter abwich. Diese entscheidende Abweichung bedeutete, dass die Sanktionen gegen mehrere Teilnehmer zu Unrecht verhängt worden waren.
Alpine nutzte diese neuen Beweise erfolgreich, um eine Strafe für Pierre Gasly aufheben zu lassen, wodurch er einen Podestplatz zurückerhalten konnte. Diese Entlastung gab es jedoch nur deshalb, weil Gasly seine Strafe während des Rennens nicht abgesessen hatte, sondern stattdessen eine Fünf-Sekunden-Strafe nach dem Rennen erhielt, während andere Fahrer ihre Strafe bereits im Rennen angetreten hatten.
Der aktuelle Regelrahmen sieht keinerlei Mechanismus vor, wonach Fahrer, die ihre Strafen während des Grand Prix abgesessen haben, diese selbst bei Unschuldsbeweisen zurückgezogen bekommen können. Folglich fielen Fahrer wie Isack Hadjar von Red Bull, Oscar Piastri von McLaren sowie die Racing-Bulls-Teamkollegen Liam Lawson und Arvid Lindblad permanent im Endklassement zurück.
Mercedes zog zunächst rechtliche Schritte wegen der umstrittenen Wertung in Betracht, bevor man schließlich einen Rückzieher machte, sodass McLaren und Red Bull die Angelegenheit weiterverfolgen konnten. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlungen skizzierte McLaren-Teamchef Andrea Stella das, was er als „doppelte Absicht“ hinter der Präsenz seines Rennstalls in Paris bezeichnete.
Die erste Säule des Einspruchs dreht sich um die breitere Governance und sportliche Fairness der Formule 1. Stella argumentierte, dass die nach dem Rennen in Monaco beobachteten Prozesse eine gründliche Überprüfung erfordern, um die Chancengleichheit im gesamten Feld zu gewährleisten, und warnte, dass die aktuelle Situation alarmierende Fragen zur prozessualen Konsistenz aufwirft.
Über die allgemeinen sportlichen Prinzipien hinaus verfolgt McLaren ein konkretes materielles Interesse. Stella hob hervor, dass das Team für eine Sanktion bestraft wurde, gegen die man keine Berufung einlegen konnte, was die Position in der Weltmeisterschaftstabelle unmittelbar schädigte.
Während das Internationale Berufungsgericht zusammentritt, wartet das Fahrerlager auf eine mögliche Klarstellung sowohl hinsichtlich der technischen Berechnungen zur Durchsetzung des Boxenlimits als auch hinsichtlich der Fairness, rückwirkende Rechtsmittel auf bereits beendete Rennen anzuwenden.